Schulische Regelungen

Schulische Regelungen und Informationen von A-Z

Arbeitsgemeinschaften (AGs)

Die Justin-Wagner-Schule bietet eine große Auswahl an AGs an. Alle möglichen AGs werden zu Schuljahresbeginn veröffentlicht und werden dann für jeweils ein gesamtes Schuljahr gewählt. Eine regelmäßige Teilnahme ist nach Anmeldung verpflichtend. Ein Neu-Einsteigen oder Aussteigen im laufenden Schuljahr ist nur im Einzelfall nach Rücksprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft und der Schulleitung möglich.

Ansprechpersonen

In der Schule gibt es neben der Klassenlehrkraft, den Fachlehrkräften und den Schulleitungsmitgliedern Ansprechpersonen zu vielen Themen. Konkrete Informationen und Ansprechpersonen entnehmen Sie bitte unserer Aufstellung auf der Homepage.

Arbeitsaufträge

Bei Erkrankung einer Lehrkraft können – insbesondere in den höheren Klassen –Arbeitsaufträge auf Teams hinterlegt werden. Diese sind i.d.R. im jeweiligen Fachkanal der betreffenden Klasse hinterlegt. Ein Hinweis dazu erfolgt möglichst auf dem Vertretungsplan.

Atteste

Schülerinnen und Schüler benötigen bei einer Erkrankung keine ärztliche Schulunfähig­keitsbescheinigung. Ausnahme: Die Klassenkonferenz beschließt eine ärztliche Bescheinigung aufgrund eines begründeten Verdachts oder bei hohen Fehlzeiten.

Beurlaubungen von Lernenden

Bei der Beurlaubung handelt es sich um eine Ausnahme von der Schulpflicht; daher müssen die Anträge entsprechend begründet sein und i.d.R. vier Wochen vorher vorliegen. Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern bis zu zwei Tagen ist die jeweilige Klassenlehrkraft zuständig. Bei einem schriftlichen Antrag auf Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien oder mehr als zwei Tagen entscheidet die Schulleiterin, ob ein wichtiger Grund vorliegt. Dazu gehören unter anderem familiäre Anlässe wie Hochzeiten oder Todesfälle sowie die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen oder an besonderen Veranstaltungen. Nicht anerkannt als besonderer Grund für die Beurlaubung ist der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife des Urlaubsveranstalters nutzen zu können oder den Verkehrsstaus zu entgehen. Ein Formblatt für die Beurlaubung finden Sie auf der Homepage. Bei Abwesenheit ohne vorherigen Antrag wird die Zeit als „unentschuldigt“ gewertet; es kann zudem eine Schulbesuchsmahnung bis hin zu einem Bußgeld beim Staatlichen Schulamt beantragt werden.

Datenschutzerklärung

Wir bitten Sie zur Kenntnis zu nehmen, dass die Schule die Daten aller Schülerinnen und Schüler, die zu Verwaltungszwecken aufgrund der gültigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse erhoben werden, für die Dauer der Schulzeit speichert und z.T. automatisiert verarbeitet. Zu Beginn der Schulzeit werden Sie gebeten, Ihre Einwilligung für die Veröffentlichung personenbezogener Daten (u.a. zur Veröffentlichung auf der Homepage, in der örtlichen Tagespresse, Erlaubnis zum Fotografieren) in einer Datenschutzerklärung zu erteilen, die jederzeit widerrufen werden kann. Ohne die vorliegende Erlaubnis zum Fotografieren ist die Erstellung eines Schülerausweises nicht möglich. Der Beauftragte für den Datenschutz an der Justin-Wagner-Schule ist Herr Bock.

Durchlässigkeit zwischen den Schulzweigen

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind den Schulzweig wechseln soll, dann müssen Sie uns dieses schriftlich bis spätestens sechs Wochen vor den Zeugniskonferenzen mitteilen. Die endgültige Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassenkonferenz. Grundlage der Entscheidung sind die Leistungsnoten in allen Fächern und die erkennbare Bereitschaft und Fähigkeit, im Unterricht erfolgreich mitarbeiten zu können.

Elterngespräche

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie als Erziehungs- oder Sorgeberechtigte das Recht und die Pflicht haben, sich über den Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren. Bitte nutzen Sie das Gesprächsangebot der Klassen- und Fachlehrkräfte (Terminvereinbarungen per Mail oder  über den Schulplaner). Bedenken Sie aber bitte, dass solche Gespräche umso weniger Sinn haben, je mehr sich das Schuljahr dem Ende zuneigt. Bitte kommen Sie regelmäßig zu den Elternabenden und zum Elternsprechabend!

Entlassung von kranken Lernenden während des Unterrichts

Erkrankte Kinder der Klassen 5+6 werden immer über das Sekretariat entlassen und müssen auch dort abgeholt werden. Sie erhalten von der Lehrkraft einen „Entlassungsschein“, der von den Eltern unterzeichnet werden muss. Lernende der Kl. 7-10 können unter Aufsicht der unterrichtenden Lehrkraft eigenständig ihre Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten anrufen. Sofern sie sich für den Heimweg ausreichend fit fühlen und die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten einverstanden sind, können sie direkt mit dem „Entlassungsschein“ entlassen werden. Der „Entlassungsschein“ wird bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorgelegt. Bei dem Eindruck einer schweren oder lebensbedrohlichen Erkrankung oder eines Unfalls wird ein Rettungswagen bzw. Arzt hinzugezogen, falls eine rechtzeitige Hinzuziehung der Eltern nicht gesichert ist.

Familiäre Probleme

Auf Lernende, die wegen familiärer Probleme wie Trennung der Eltern oder wegen eines Trauerfalls in der Familie nicht in vollem Maße am Unterricht teilnehmen können, kann von den Lehrkräften Rücksicht genommen werden, aber nur, wenn diese das auch wissen. Deshalb raten wir dazu, sich in einem solchen Fall vertrauensvoll an die Klassen- oder an einzelne Fachlehrkräfte zu wenden. Selbstverständlich stehen auch die beiden SV-Verbindungslehrkräfte und die Schulsozialarbeit für vertrauliche Gespräche zur Verfügung.

Fehlzeiten von Lernenden

Bei krankheitsbedingtem Fehlen melden die Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten ihr Kind bis 07:45 Uhr per Mail bei der Klassenlehrkraft ab unter Angabe der voraussichtlichen Dauer und Grund des Fehlens. In den Klassen 5 und 6 ist es zusätzlich erforderlich, diese Mail als CC an die Schuladresse jws_rossdorf@schulen.ladadi.de oder über das Kontaktformular bis spätestens 07:45 Uhr zu schicken (in Ausnahmefällen kann eine Nachricht auf dem AB hinterlassen werden). Bei einer längeren Fehlzeit muss die Klassenlehrkraft von den Eltern bzw. Sorgeberechtigten regelmäßig informiert werden. Nach Wiederaufnahme des Unterrichts legt das Kind der Klassenlehrkraft sofort eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe der betroffenen Tage, der Gründe des Fehlens sowie der Unterschrift eines Erziehungsberechtigten (auch im Schulplaner möglich) vor. Ein Entschuldigungsschreiben per Mail ist nicht ausreichend. Die Schulleitung hat das Recht, in bestimmten Fällen ärztliche Bescheinigungen/Atteste für das Fehlen einzufordern. Schulische Fehlzeiten wie die Teilnahme an Schulsportwettbewerben oder Austauschfahrten werden nicht als Fehlzeiten angerechnet.

Fundsachen

Wertsachen sind im Sekretariat abzugeben und müssen persönlich abgeholt werden; Fahrradschlüssel o.ä. Gegenstände werden auch im Fenster des Hausmeisterbüros in der Grünen Halle aufbewahrt. Sonstige Fundsachen verbleiben kurzzeitig im Klassenraum bzw. in der Sporthalle oder werden beim Hausmeister aufbewahrt.

Hausaufgaben

Das ordnungsgemäße Erledigen bzw. Nichterledigen der Hausaufgaben geht vor allem in die Arbeitsverhaltensnote ein. Schriftliche oder mündliche Transferleistungen, die sich auf die Hausaufgaben beziehen, dürfen regelmäßig in die Fachnote einfließen. Ein häufiges Nichterledigen von Hausaufgaben kann ebenfalls Auswirkungen auf die jeweilige Fachnote haben. In den Fremdsprachen werden das Lernen des Vokabulars und das kontinuierliche Wiederholen der erlernten Vokabeln als permanente häusliche Aufgabe vorausgesetzt. Der Umfang von Hausaufgaben und Wochenplänen/-aufgaben richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die Klassen 5 und 6 werden – abhängig von Ressourcen – Lernzeiten eingerichtet, um u.a. Hausaufgaben in der Schule zu bearbeiten.

Handyregelung

Schülerinnen und Schülern ist die Nutzung des Handys und anderer mobiler elektronischen Geräte auf dem Schulgelände untersagt, sofern es die Lehrkraft nicht zu unterrichtsbezogenen Zwecken während des Unterrichts zugelassen hat. Bei Verstoß gegen diese Regel wird das Handy von der Lehrkraft eingezogen und in das Sekretariat gebracht. Nach Ende der Unterrichtszeit kann das Kind sein Handy wieder abholen. Handys sind grundsätzlich in ausgeschaltetem Zustand und unsichtbar aufzubewahren. Während des gesamten Schultages sind Film- und Tonmitschnitte, das Fotografieren (auch Tafelbilder) bzw. das Surfen im Internet für alle Lernenden ohne ausdrückliche Erlaubnis der Lehrkraft verboten. Das Veröffentlichen von Fotos/Filmen/Tonmitschnitten, ohne die ausdrückliche Erlaubnis der/des Fotografierten/Gefilmten, ist eine Straftat.

Hitzefrei

An Tagen, an denen durch hohe Temperaturen im Schulgebäude der Unterricht erheblich beeinträchtigt ist, kann der Unterricht – auch kurzfristig – nach der 5. Stunde beendet werden (Hitzefrei). Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5-7, die nicht nach Hause gehen können, besteht die Möglichkeit, bis zum Ende der regulären Unterrichts- bzw. Betreuungszeit in der Schule zu bleiben.

Homepage

Eltern finden aktuelle Informationen, weiterführende Informationen zur Schule, viele Formulare sowie den Terminplan auf der Schul-Homepage, die insbesondere in besonderen Situationen ständig aktualisiert wird (www.jws-rossdorf.de).

iPads/Laptops

Die Justin-Wagner-Schule verfügt über einen Pool an geeigneten digitalen Endgeräten (I-Pads und Laptops), die angefragt und ausgeliehen werden können. Eine Anfrage soll über die Klassenlehrkraft bei der Schulleitung erfolgen - die Ausleihe ist sodann über Herrn Stallmann möglich.

Klassenregeln

Jede Klasse stellt eigene Klassenregeln auf, die für alle verbindlich sind.

Klassenlehrerstunde

Alle Klassen haben einmal wöchentlich eine Stunde für Klassenangelegenheiten bei der Klassenlehrkraft (Klassenrat). In dieser Stunde soll Raum für soziales Lernen sein und – gemäß des schulinternen Curriculums – beispielsweise Konflikte gelöst, Klassengeschäfte erledigt, anstehende Aktivitäten geplant oder Themen besprochen werden, die im Unterricht zu kurz kommen. Wenn keine sinnvollen Schülerthemen für diese KL-Stunde vorliegen, kann Fachunterricht erteilt werden. 

Kleidung

Schule ist ein (Arbeits-)Ort, an dem zusammen gelernt, gearbeitet und gelebt wird. Bei der Auswahl der Kleidung, die in der Schule getragen wird, ist der Gedanke des respektvollen Miteinanders, der gegenseitigen Rücksichtnahme und der Angemessenheit wichtig. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind keine Kleidungsstücke mit rassistischen, sexistischen oder anderen respektlosen Botschaften in der Schule trägt, keine allzu schlabberigen und verschmutzten Jogginghosen, keine (zu) bauchfreien Oberteile, keine superkurzen Röcke oder extrem tief hängende Hosen. Im Sportunterricht ist zudem die Funktionalität der Kleidung zu beachten.

Kommunikation mit der Schule
Die Eltern teilen Änderungen der Adresse, Telefonnummer oder Mailadresse umgehend schriftlich der Klassenlehrkraft und dem Sekretariat mit. Die Kommunikation von Eltern mit Lehrkräften erfolgt ausschließlich über die dienstliche E-Mail-Adresse der Lehrkräfte bzw. den Schulplaner, nach Terminvereinbarung auch über Telefon. Erhalten Eltern nach drei Unterrichtstagen auf eine E-Mail keine Antwort, wird darum gebeten, die Klassenlehrkraft zu informieren und sich erst danach an die zuständige Zweigleitung / Schulleitung zu wenden. Die Kommunikation mit den Lehrkräften über WhatsApp oder andere Messengerdienste ist nicht zugelassen.
Kommunikationswege

Wir wollen miteinander sprechen – nicht übereinander! Um zu gewährleisten, dass zunächst diejenigen Personen kommunizieren, die betroffen bzw. beteiligt sind, bitten wir darum, folgende Wege bei Beschwerden einzuhalten: i.d.R. Gespräch mit betroffener Fachlehrkraft -> Gespräch mit Klassenlehrkraft -> Gespräch mit Zweig-/Stufenleitung -> Gespräch mit Schulleitung. Ausnahmen: besonders schwerwiegende Themen bzw. Probleme, die umgehend an die Schulleitung heranzutragen bzw. ausschließlich durch diese zu bearbeiten wären. Hier finden Sie den Ablaufplan:

Kurswechsel

In einem laufenden Schuljahr ist es nicht möglich, Wahlpflicht- und Sportkurse zu wechseln. In dringenden Ausnahmefällen entscheidet die Schulleitung über einen Wechsel.

In den Klassen 7R und 8R besteht nach erfolgter Wahl des Wahlpflichtunterrichts eine zweijährige Teilnahmepflicht am gewählten Fach. Es ist kein Wechsel zwischen Französisch und dem anderen Wahl­pflichtfächern möglich. In dringenden und besonders begründeten Einzelfällen entscheidet die Schulleitung über eine Ausnahme.

Der Wechsel zwischen Religion und Ethik ist nur in Ausnahmefällen und jeweils nur zu einem neuen Halbjahr möglich. Ein entsprechender begründeter Antrag der Erziehungsberechtigten muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung eingegangen sein.

Lernzeiten

In den Klassen 5 und 6 bieten wir – nach Möglichkeiten – eine Lernzeit an, die einmal pro Woche am Nachmittag stattfindet. Im Gymnasialzweig ist die Lernzeit fachbezogen und ermöglicht eine Förderung und Forderung in den Hauptfächern, das Ankoppeln an Fragestellungen aus dem Unterricht und den Erwerb von Lernstrategien. In der Förderstufe steht die Wiederholung, Übung und Vertiefung von Unterrichtsinhalten in klassenbezogenen Lernzeiten im Mittelpunkt.

Mensa

In der Mensa wird täglich ein warmes Essen angeboten. Eine vorherige Registrierung beim Caterer ist erforderlich. Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Homepage. In der Mensa dürfen auch von Zuhause mitgebrachte Speisen verzehrt werden.

Nachschreiben einer Klassenarbeit

Die Lehrkraft entscheidet, ob Lernende eine versäumte Klassenarbeit nachschreiben müssen, ob darauf verzichtet wird oder ob eine Bewertung in anderer Form erfolgen kann (Referat o.ä.). Es ist zulässig, dass Lernende in der ersten Stunde, in der sie nach versäumter Klassenarbeit in diesem Fach wieder anwesend sind, die Arbeit ohne weitere Ankündigung nachschreiben. Dabei ist es zulässig, eine Nachschreibearbeit am Tag einer regulären Arbeit zu schreiben.

OFFice-Raum
Unsere Grundregeln eines störungsarmen Unterrichts beinhalten, dass jede Schülerin und jeder Schüler das Recht auf ungestörtes Lernen hat, dass jede Lehrkraft das Recht hat, ungestört zu unterrichten und jede und jeder Schulangehörige stets das Recht der oder des anderen respektieren soll. Sofern eine Schülerin oder ein Schüler diese drei Grundregeln nicht akzeptiert und den Unterricht bzw. das Schulleben nachhaltig stört, kann er im Gespräch mit der Schulsozialarbeit und/oder Lehrkräften im OFFice-Raum sein Verhalten reflektieren (Belegungsplan hängt an der Tür).
Ordnung und Sauberkeit

Der Schulhof und das gesamte Schulgebäude sind ordentlich und sauber zu halten. Die Lernenden sorgen dafür, dass in den Unterrichtsräumen nach Unterrichtsschluss keine Abfälle liegenbleiben, dass die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen sind. Tische, Stühle und Wände dürfen nicht beschrieben oder bemalt werden.

Toiletten werden sauber und in ordentlichem Zustand hinterlassen und nicht beschmiert. Handtücher und Toilettenpapier werden nur für den dafür vorgesehenen Zweck verwendet und sachgerecht entsorgt. Die Benutzung mobiler Endgeräte sowie das Rauchen und Vapen in den Toiletten ist verboten.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, das Schulgelände der JWS sauber zu halten. Zu diesem Zweck werden alle Klassen wechselnd eingeteilt, das Schulgelände zu säubern. Das Mitbringen und Entsorgen von mitgebrachten Imbissverpackungen auf dem Schulgelände ist untersagt.

Pausenaufenthaltsbereiche

In den beiden großen Pausen dürfen sich alle Schülerinnen und Schüler im Schulhof aufhalten. Ein Betreten des Schulgebäudes ist nur für das Aufsuchen der Toiletten erlaubt.

Bei Regen, Schneefall und großer Kälte ist – nach entsprechender Ansage durch die Schulleitung – ein Aufenthalt in der Grünen Halle und im Untergeschoss, bes. im Schüleraufenthaltsbereich, möglich.

In der Mittagspause ist ein Aufenthalt auf dem Schulhof, im Schüleraufenthaltsbereich und der Grünen Halle möglich.

Pausenhof

Während der Pausen dürfen die Tischtennisplatten benutzt werden, für Ballspiele sind nur Softbälle zugelassen. Das Werfen von Schneebällen oder das Schlittern auf vereisten Flächen ist aus Sicherheitsgründen verboten.

Probleme mit Mitschülerinnen und -schülern, in der Klasse oder zu Hause

Falls Lernende schulische oder persönliche Probleme haben, steht neben den (Klassen-) Lehrkräften das Team der Schulsozialarbeit zur Verfügung, ggf. auch das Präventionsteam. Die Beratung bei der Schulsozialarbeit ist vertraulich, neutral, geleitet von der Wertschätzung des Einzelnen und beruht auf den Prinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe (soweit möglich). Hier findest du einige Ansprechpersonen.

Rauchen/Alkohol/Drogen

Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen besteht ein Rauchverbot (auch E-Zigarette, Shisha u.s.w.), zudem ein Alkohol- und Drogenverbot. Dieses betrifft auch Klassen- und Studienfahrten. Alkoholkonsum im Rahmen von besonderen Veranstaltungen bedarf der Erlaubnis der Schulleitung.

Schließfächer

An unserer Schule stehen EUROBOX-Schließfächer für Schulsachen wie Sportbekleidung, Zeichenmaterialien und Schulbücher für Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Eine Anmeldung ist über http://www.euroboxkg.de/mieten erforderlich. Des Weiteren befinden sich in jedem Klassenraum offene Regalfächer, die ebenso genutzt werden können. Beachten Sie, dass das Aufbewahren von Büchern etc. unter dem Schultisch nicht vorgesehen ist.

Schulordnung

Die aktuelle Fassung der Schulordnung finden Sie im Schulplaner. Diese wird zu Beginn der Schulzeit an der Justin-Wagner-Schule von allen Lernenden und ihren Erziehungsberechtigten bestätigt und unterschrieben.

Schulplaner

In jedem Jahr wird der Schulplaner exklusiv für unsere Schule gedruckt und ist – durch die Unterstützung des Fördervereins – für € 2,00 erhältlich. Er enthält neben einem übersichtlichen Kalenderbereich für die Hausaufgaben viele Informationen rund um unsere Schule, z.B. die Schulordnung, einen Lageplan, „wichtige“ Personen der Schule und einen Kalender. Er wird in allen Klassen verbindlich eingesetzt. Bei Verlust sind Schulplaner – sofern vorhanden – für € 5,00 verfügbar. Bitte tragen Sie in den Schulplaner die Telefonnummern ein, unter denen wir Sie im Notfall erreichen können.

Schulportal

Das Schulportal des Landes Hessen wird im Laufe des Schuljahres 2024/2025 für Lernende aktiviert. Bis dahin werden schulische Arbeitsaufträge weiterhin über Teams gestellt.

Schulweg/Parkplatz

Bitte schützen Sie Ihre Kinder und die anderen Mitglieder der Schulgemeinde. Lassen Sie Ihre Kinder neben der Einfahrt zum Schulparkplatz aussteigen und lassen Sie sie den restlichen Weg zu Fuß gehen. Ein Befahren des Schulparkplatzes ist nicht zugelassen. Bitte sehen Sie regelmäßig nach dem Fahrrad Ihres Kindes, ob dieses verkehrssicher und mit einem Schloss versehen ist.

Sport/Schwimmen - Freistellung

Eine Freistellung vom aktiven Sportunterricht bis zu 4 Wochen kann die Sportlehrkraft (mit Absprache Klassenlehrkraft) genehmigen, wenn die Erziehungsberechtigten dieses unter Vorlage eines ärztlichen Attestes beantragen. Eine Freistellung über 4 Wochen (bis zu 3 Monaten) kann nur von der Schulleitung auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes genehmigt werden. Eine über drei Monate hinausgehende Freistellung ist nur möglich bei Vorlage eines amtsärztlichen Attestes. Dieses wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom zuständigen Schularzt bei der sportärztlichen Untersuchungs- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt ausgestellt. Sofern der Freistellungsgrund es zulässt, soll das Kind während des Sportunterrichts anwesend sein, um den sporttheoretischen Unterweisungen zu folgen und ausgewählte Aufgaben zu übernehmen (z.B. Schiedsrichter, Leistungsmessung etc.). Die Entscheidung trifft im Einzelfall die Sportlehrkraft in Absprache mit der Klassenlehrkraft, ggf. auch mit der Schulleitung. Eine Befreiung vom Schulsport/Schwimmen kann nur für die Zukunft beantragt werden. Wir verweisen auf unsere Sportvereinbarung, in der unsere Regelungen erläutert sind.

Schülervertretung

Jede und jeder Lernende hat das Recht, ihre und seine Meinungen und Interessen in schulischen Gremien zu vertreten. Dazu gibt es die Schülervertretung (SV), die von zwei Lehrkräften betreut wird. Die SV vertritt die Interessen der Schülerschaft in verschiedenen Konferenzen und Gremien und organisiert schulische Veranstaltungen und Aktionen.

Teams

Jede/r Lernende der Justin-Wagner-Schule erhält derzeit Zugang zu Microsoft Office 365 und damit zur Software Teams. Die Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren und auf keinen Fall weiterzugeben. In Teams werden im jeweiligen Fachkanal der Klasse Arbeitsaufträge hinterlegt, sofern der Unterricht entfällt. Gelegentlich werden dort auch weitere Aufgaben hinterlegt, die insbesondere in den höheren Jahrgangsstufen auch dort wieder eingereicht werden müssen. Des Weiteren besteht für Lernende die Möglichkeit, mit der jeweiligen Fachlehrkraft im Chat von Teams in Verbindung zu treten. Online-gestützter Unterricht über Teams ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zugelassen. Ein Wechsel von Teams auf das Schulportal des Landes Hessen ist im Laufe des kommenden Schuljahres vorgesehen.

Unterrichtsausfall

Im Hauptgebäude der Schule hängen Digitale Schwarze Bretter, auf der alle Ankündigungen über geplante Stundenausfälle und Vertretungen aufgelistet werden. Diese Informationen sind auch online unter www.dsbmobile.de abrufbar (Benutzer: 198041; Passwort auf Anfrage bei der Klassenlehrkraft), zukünftig auch über das Schulportal.

Kommt es zu kurzfristigen Unterrichtsausfällen, gewährleistet die Schule im Rahmen der „verlässlichen Schule“ eine verlässliche Schulzeit entsprechend dem regulären Stundenplan am Vormittag. Ab Jahrgang 8 kann von dieser Regelung abgewichen werden. Eine Betreuung im Rahmen unseres Ganztags findet statt.

In Einzelfällen ist bei umfangreichem Unterrichtsausfall ein „häuslicher Studientag“ möglich. Dieser wird spätestens am Vortag angekündigt und mit dem Klassenelternbeirat abgestimmt. Für Kinder der Klassen 5-7 ist es möglich, dass sie an diesem Studientag in der Schule betreut werden, falls die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Dieser Betreuungswunsch soll rechtzeitig vorher an die Klassenlehrkraft und das Sekretariat gemeldet werden.

Im Falle höherer Gewalt (Glatteis, Sturm, ….) können Sie sich über die Schulhomepage und/oder die Homepages öffentlich-rechtlicher Radiosender informieren. Allgemeine Vorgaben werden auch über den Elternverteiler des Schulelternbeirats kommuniziert. Gibt es keine allgemeinen Vorgaben, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte, ob Sie Ihrem Kind den Schulweg zumuten können (eine frühzeitig eingegangene Entschuldigung an die Klassenlehrkraft ist erforderlich).

Verspätungen

Wir legen Wert auf einen pünktlichen Unterrichtsbeginn und ein pünktliches Ende. Sofern Lernende wiederholt und ohne triftigen Grund zu spät zum Unterricht erscheinen, fließt dieses in die Arbeitsverhaltens-, ggf. auch die jeweiligen Fachnoten ein. Sobald dabei eine Unterrichtsstunde versäumt ist, handelt es sich um eine unentschuldigte Fehlstunde (Ausnahme: triftiger Grund mit vorliegender schriftlicher Entschuldigung durch Erziehungsberechtigte, Ärzte o.ä.)

Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen am Vormittag)

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit nicht verlassen. Zur Unterrichtszeit zählen auch die Freistunden. Im Einzelfall kann das Verlassen der Schule gestattet werden, wenn dies von den Erziehungsberechtigten unter Angabe der Gründe schriftlich für einen (einmaligen) Zweck beantragt wird. Die Gestattung kann aus pädagogischen Gründen versagt werden. Verlassen Schülerinnen oder Schüler das Schulgelände, entfällt die Aufsichtspflicht der Schule. Das Land übernimmt ggf. keine Haftung für Schäden.

Vertretungsplan

Die Information erfolgt über das Digitale Schwarze Brett in der Schule bzw. die entsprechende App DSBmobile (DSBmobile - Login). Benutzer: 198041 - Passwort auf Anfrage bei der Klassenlehrkraft. In den Jahrgängen 5-7 wird entfallender Fachunterricht im Vormittagsbereich bestmöglich vertreten. In den Jahrgangsstufen 8-10 können Rand(doppel)stunden bei fehlenden Vertretungskapazitäten entfallen. Nachmittagsunterricht entfällt grundsätzlich in allen Jahrgängen mit Ausnahme des Angebotes über den Ganztagsträger AWO. Eine Anleitung zum Lesen des Vertretungsplans finden Sie hier: 

Falls Arbeitsaufträge vorhanden sind, wird im Vertretungsplan darauf hingewiesen („AA vorh.“ -> Klasse hat Arbeitsauftrag und weiß Bescheid; „AA auf Teams“ -> Arbeitsauftrag ist bzw. wird im jeweiligen Fachkanal von Teams hochgeladen). Alle Arbeitsaufträge müssen von den Schülerinnen und Schülern bis zur nächsten Stunde des entsprechenden Fachunterrichts bzw. dem vorgegebenen Rückmeldedatum selbst­ständig und verantwortungsbewusst erledigt und ggf. hochgeladen werden.

Waffen und gefährliche Gegenstände

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Schule ist es in der Schule bzw. bei schulischen Veranstaltungen verboten, Waffen und gefährliche Gegenstände mitzubringen. Dazu zählen auch u.a. Messer, Schlagstöcke, Pfefferspray und Feuerzeuge und Anscheins­waffen jeglicher Art.

Wasserspender

Unsere Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich am Wasserspender in der Mensa ihre mitgebrachten Trinkflaschen nachzufüllen. Das Abfüllen in andere Gefäße sowie das direkte Trinken vom Wasserspender ist nicht zugelassen.