Wahlpflichtunterricht

Entsprechend der verschiedenen Schulzweige und unserer Stundentafel müssen zu einem bestimmten Zeitpunkt Wahlpflichtfächer (WPU) belegt werden. Für alle klassenübergreifenden Angebote erfolgt die Einwahl in der ersten Unterrichtswoche; der Unterricht beginnt immer in der 3. Schulwoche. Diese Einwahl in einen WPU ist jeweils für ein Schuljahr verbindlich (Ausnahme: Wahl der 2. Fremdsprache im Realschulzweig). Das Angebot kann von Schuljahr zu Schuljahr variieren. Das aktuelle Angebot finden Sie weiter unten.

Im Hauptschulzweig besuchen alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 7-9 einen zweistündigen Wahlpflichtkurs. Die Möglichkeit der Wahl einer zweiten Fremdsprache ist nicht gegeben. Der Wahlpflichtunterricht ist ein benotetes Nebenfach und versetzungsrelevant. In der Klasse 9 findet dieser Unterricht klassenbezogen statt.

Im Realschulzweig besteht die Möglichkeit, eine zweite Fremdsprache zu wählen im Umfang von 4 Wochenstunden bzw. 3 Wochenstunden in der Klasse 10. Alternativ müssen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 7 – 10 einen zweistündigen klassenübergreifenden Wahlpflichtkurs und zusätzlich einen zweistündigen (ab Klasse 8 einstündigen) klasseninternen Kurs bei der Klassenlehrkraft besuchen. Der Wahlpflichtunterricht ist ein benotetes Nebenfach und versetzungsrelevant.

Im Gymnasialzweig muss in den Jahrgangsstufen 9 + 10 ein zweistündiger Kurs aus dem jahrgangs- und zweigübergreifenden Angebot gewählt werden; dieser ist ein verpflichtendes Nebenfach, jedoch nicht versetzungsrelevant.