Auszeitraum

neu ab Montag, 09. Januar 2012

Mit dem ersten Schultag nach den Weihnachtsferien wird an der Justin-Wagner-Schule der sogenannte Auszeitraum eröffnet. Dies ist ein Raum, in dem sich die Schülerinnen und Schüler aufhalten, wenn sie den Unterricht gestört haben. Nach der ersten Störung werden die Schüler von der Lehrkraft auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Sie haben dann die Möglichkeit, sofort in den Auszeitraum zu gehen oder weiterhin am Unterricht teilzunehmen. Wird allerdings ein weiteres Mal gestört, hat sich der Schüler durch seine erneute Störung entschieden, in den Auszeitraum zu gehen. Der Schüler steuert also mit seinem Verhalten selbst, ob er in den Auszeitraum muss oder nicht und wird nicht „einfach so“ von der Lehrkraft dort hin geschickt.

Es wird einen Laufzettel geben, der einerseits von der Lehrkraft und andererseits von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben ist. Somit sind die Eltern nach jedem Aufenthalt ihres Kindes im Auszeitraum informiert.

Der Schüler muss im Auszeitraum über sein Fehlverhalten reflektieren und einen Rückkehrplan schreiben. Kurz vor Stundenende wird der Schüler zurück in den Unterricht geschickt, damit er sich die Hausaufgaben notieren kann. Der bis dahin versäumte Unterrichtsstoff muss vom Schüler selbstständig nachgearbeitet werden.

Der Auszeitraum ist vorläufig montags, mittwochs und freitags in der 5. und 6. Stunde geöffnet. Dies ist nur für eine erste Testphase gedacht; die Öffnungszeit soll dann erweitert werden. Schüler, die den Unterricht stören und nicht in den Auszeitraum geschickt werden können, weil dieser nicht offen ist, müssen trotzdem einen Rückkehrplan schreiben und diesen von einem Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

Sollte ein Schüler nicht direkt vom Unterricht in den Auszeitraum gehen (dies wird durch das Notieren der Uhrzeit überprüfbar sein), muss er dort eine Stunde nachsitzen.

Wenn ein Schüler dreimal im Auszeitraum war, wird der Klassenlehrer informiert, der nach eigenem Ermessen eine Klassenkonferenz einberufen kann. Dort wird dann über weitere Maßnahmen entschieden.

  • Jeder Schüler / jede Schülerin hat das Recht ungestört zu lernen.
  • Jeder Lehrer / jede Lehrerin hat das Recht ungestört zu unterrichten.
  • Jeder muss stets die Rechte der Anderen respektieren und beachten.
© 2011 Justin Wagner Schule Impressum | Kontakt | Sitemap Design D. Reggentin - Theme S. Sinha