Schulordnung
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Lehrerinnen und Lehrer der Justin-Wagner-Schule,
die folgenden Zeilen beschreiben, welches Verhalten im täglichen Umgang miteinander für einen angenehmen Schulbetrieb selbstverständlich sein sollte.
Diese Schulordnung wurde in gemeinsamer Zusammenarbeit der Schülervertreter, der Lehrerschaft und des Elternbeirates der JWS erarbeitet. Sie stützt sich auf Regeln, die von übergeordneten Gesetzen, Verordnungen und Erlassen herrühren und daher von allen zu beachten sind.
Darüber hinaus gehende Regelungen können in der Hausordnung der JWS nachgelesen werden.
Im folgenden Text wird der Einfachheit halber von Schülern und Lehrern gesprochen. Es sind natürlich auch Schülerinnen und Lehrerinnen gemeint.
1. Verhalten in der Schule
Eigentlich muss es nicht besonders erwähnt werden, dass der positiv geprägte Umgang miteinander die Grundlage für einen fröhlichen Schulalltag ist. Dazu gehören so einfache Dinge wie Höflichkeit, Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft untereinander und im Besonderen gegenüber schwächeren und behinderten Mitmenschen.
2. Behandlung von fremdem Eigentum
Es ist selbstverständlich, dass Dinge, die anderen gehören, nicht ohne deren Einwilligung benutzt werden. Dies gilt auch für Schuleigentum. Die pflegliche Behandlung dieser Gegenstände vermeidet eine Beschädigung oder gar deren Zerstörung, für die der Benutzer bzw. seine Erziehungsberechtigten haften müssten.
3. Betreten des Schulgeländes und Pausenordnung
Für den ordentlichen Betrieb auf dem Schulgelände und im Schulgebäude sind in erster Linie die Schulleitung und deren Vertreter verantwortlich. Jeder Lehrer – dies gilt sowohl für den Unterricht als auch für Pausen – vertritt den Schulleiter in der Ausübung der Hausordnung. In der Hausordnung sind besondere und aktuelle Regelungen festgehalten. Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit und in den Pausen nicht verlassen werden (Haftung bei Unfällen, etc.). Nach Schulschluss sollen die Schüler den Heimweg antreten, um Störungen des laufenden Unterrichts zu vermeiden. In den großen Pausen ist der Schulhof der geeignete Aufenthaltsort.
Bei besonderen Witterungsverhältnissen steht die Eingangshalle im Erdgeschoss ebenfalls als Pausenraum zur Verfügung. Dies wird im Einzelfall durch eine Durchsage der Schulleitung bekanntgegeben.
4. Sauberhalten der Schulanlagen
Es steht wohl außer Zweifel, dass man sich in einer ordentlichen Umgebung wohl fühlt. Daher ist es für alle selbstverständlich, Räume wie die Klassensäle, Toiletten und auch das Schulgelände so zu verlassen, wie man sie gerne selber antreffen möchte, nämlich sauber.
5. Geld und Wertgegenstände in der Schule
Unnötig viel Geld oder Wertgegenstände können nicht verloren gehen oder beschädigt werden, wenn man diese erst gar nicht mitnimmt. Deshalb sollte jeder genau überlegen, was er besser zu Hause lässt, um seine Mitschüler nicht auf dumme Gedanken kommen zu lassen.
6. Fundgegenstände
Es ist selbstverständlich, dass Fundgegenstände beim Hausmeister oder der Schulleitung abgegeben werden. Genau auf diesem Wege können vermisste Dinge wieder ihren Besitzer finden.
7. In der Schule nicht erwünschte Gegenstände
Alles, was nicht im Unterricht benötigt wird bzw. gefährliche Gegenstände, sollte zu Hause bleiben.
8. Benutzung von Fahrzeugen
Um Unfälle zu vermeiden, werden Fahrräder, Mofas, Roller, etc. auf dem Schulgelände geschoben. Sie sollten beim Verlassen abgeschlossen werden.
9. Rauchen
Den Schülern ist das Rauchen auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
10. Verhalten bei Alarm
Bei Gefahr ertönt ein Alarmzeichen. Danach verlassen die Schüler unter der Leitung des Lehrers zügig und ruhig das Schulhaus. Hierfür wird der vorgesehene Fluchtweg benutzt, der per Aushang im jeweiligen Klassensaal beschrieben ist. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, bleiben Dinge, wie z.B. Hefte, Bücher und Mappen zurück. Alle Schüler und Lehrer begeben sich sofort zu den ausgewiesenen Sammelplätzen.
Diese Schulordnung wird zusammen mit der Hausordnung zu Beginn eines jeden Schuljahres vom Klassenlehrer mit den Schülern besprochen und den Eltern zur Kenntnis gegeben. Die Schüler und Eltern bestätigen die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift beim jeweiligen Klassenlehrer.
