Realschulabschluss im G-Zweig
Schulversuch: Gleichstellung mit dem Mittleren Schulabschluss nach Jahrgangsstufe 9 in G8
Die Zielsetzung des Schulversuchs besteht darin, den Kompetenz- und Kenntnisstand der Schülerinnen und Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 in G8 zu erfassen und zugleich vor dem Hintergrund der Einführung kompetenzorientierter Standards die Möglichkeit einer Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 in G8 zu prüfen.
Aus dem Ergebnis des Schulversuchs sollen zudem Rückschlüsse auf den Stand des kompetenzorientierten Unterrichtens im verkürzten gymnasialen Bildungsgang und auf den Stand der Weiterentwicklung kompetenzorientierter Unterrichtsmodelle gezogen werden.
Dauer des Schulversuchs
Der Schulversuch ist auf 5 Jahre angelegt.
Beginn: Schuljahr 2011/12, 01.08.2011
Ende: Schuljahr 2015/16, 31.07.2016
Art, Zahl und Auswahl der beteiligten Pilotschulen
- Maximal 30 Schulen hessenweit, regional gleichmäßig verteilt, i.d.R. zwei Schulen pro Staatlichem Schulamt
- Vorwiegend Mittelstufengymnasien und schulformbezogene Gesamtschulen (Kooperative Gesamtschulen – KGS) ohne gymnasiale Oberstufe (GO), die nach G8 unterrichten
- Ggf. auch Gymnasien, KGS mit GO, die nach G8 unterrichten
- Zuständige Pilotschule für die Justin-Wagner-Schule: Schule auf der Aue in Münster
Durchführung
- Schülerinnen und Schüler nehmen an den zentralen Abschlussarbeiten im Bildungsgang Realschule teil.
- Teilnahme an drei Prüfungsarbeiten: Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache – Englisch oder Französisch
- Schülerinnen und Schüler mit abweichender 1. Fremdsprache (i. d. R. Latein oder Spanisch) nehmen an der Prüfung in Englisch teil.
- Termine der schriftlichen Prüfungen im Schuljahr 2011/12:
- 7. Mai: Deutsch
- 9. Mai: 1. Fremdsprache (Englisch/Französisch)
- 11. Mai: Mathematik(Nachtermine: 22., 23., 24. Mai)
- Korrektur durch Lehrerinnen und Lehrer der Pilotschule, die in der Jahrgangstufe 9 die Gymnasialklassen unterrichten.
Anmeldung zur Prüfung und Verfahrensablauf
- Nur auf Antrag der Erziehungsberechtigten
- Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler, die die Vollzeitschulformen verlassen, um eine Berufsausbildung zu beginnen
- Anmeldetermin: jeweils bis zum 15.02.
- Anmeldung bei der Stammschule durch die Eltern
- Weitergabe der Anmeldeliste an die Pilotschule durch die Stammschule
- Empfangsbestätigung durch die Pilotschule
- Anmeldebestätigung mit Informationen zur Prüfung an Schülerinnen und Schüler durch die Stammschule
Voraussetzungen für die Gleichstellung
- Antrag der Eltern/Erziehungsberechtigten
- Teilnahme an den schriftlichen Abschlussarbeiten im Bildungsgang Realschule in D, M, E/F mit folgendem Ergebnis:
- im Durchschnitt mind. ausreichende Leistungen und höchstens eine nicht ausreichende Leistung
- Versetzung in die Einführungsphase der GO
- Ausscheiden aus den Vollzeitschulformen
Dokumentation der Prüfungsergebnisse
Information der Stammschule durch die Pilotschule
Verlassen der Vollzeitschulformen:
- Gleichstellung mit dem Mittleren Schulabschluss als Bemerkung im Abgangszeugnis (Realschulabschluss, nicht qualifizierender Realschulabschluss)
- Ergebnisse der Abschlussarbeiten werden (auf Wunsch) auf einem Beiblatt zum Zeugnis dokumentiert.
Teilnahme an der Prüfung, aber Vollzeitschulformen werden nicht verlassen:
- Ergebnisse werden (auf Wunsch) in der Schülerakte dokumentiert und können bei späterem Verlassen der Vollzeitschulformen (z. B. bei Nichterreichen der Zulassung zur Qualifikationsphase) zur Entscheidung über die Gleichstellung mit dem Mittleren Abschluss herangezogen werden.
- Anonymisierte Weitergabe aller Ergebnisse im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung
Aufgabenformate:
http://www.zap.schule.hessen.de/
